Tettau Tettau sagt Funklöchern den Kampf an

Karl-Heinz Hofmann
Bürgermeister Peter Ebertsch (rechts) nimmt aus den Händen von Wirtschaftsminister Aiwanger den Bescheid entgegen. Foto: StMWI/Neureuther Quelle: Unbekannt

Dieser Weg hat sich gelohnt: In Regensburg bekommt Bürgermeister Peter Ebertsch den Bescheid für den Ausbau des Mobilfunknetzes.

 
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Regensburg/ Tettau - Der Markt Tettau geht gegen Funklöcher vor. Bürgermeister Ebertsch konnte für den weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes eine Förderung in Höhe von 500 000 Euro von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, entgegennehmen.

Hocherfreut zeigte sich der Tettauer Rathauschef über die erneute Unterstützung und Förderung durch die bayerische Staatsregierung. Schon bisher habe man viel erreicht. Jetzt gelte der Schwerpunkt für den Ausbau des Mobilfunknetzes dem Gemeindeteil Schauberg, informierte Bürgermeister Ebertsch nach seiner Rückkehr nach der Übergabe des Förderbescheides, die im bayerischen Mobilfunkzentrum an der Regierung von Oberpfalz in Regensburg stattfand. Dieser Weg habe sich gelohnt, betont das Tettauer Gemeindeoberhaupt freudestrahlend. Durch entsprechende Fördermittel wird es uns gelingen, sukzessive den Rest noch bestehender Funklöcher rund um Schauberg für eine gute Mobilfunkvernetzung zu schließen, sagt er.

Der Ort an der bayerischen Porzellanstraße liegt an der Grenze zum Landkreis Sonneberg in Thüringen und ist im Tal des Zusammenfließens der Bäche Langenau und Tettau, rundum von Bergen eingerahmt. Die Erschließung durch das Mobilfunknetz nennt Ebertsch auch deshalb sehr wichtig, weil sich auch Teile der wichtigen Zufahrtsstraßen mit der viel befahrenen Verbindung nach Sonneberg aus Sattelgrund, Langenau und Buchbach zum Teil noch im Funkloch befinden und kein Notruf abgesetzt werden kann.

Der Markt Tettau kann sich glücklich schätzen, unter 16 Gemeinden aus Bayern auserwählt worden zu sein und einen Förderbescheid über 500 000 Euro erhalten zu haben, wofür man sehr dankbar sei.

Das Programm zur Schließung von Funklöchern fördert die Kosten für den Bau von Masten, Fundamenten und Leerrohren mit bis zu 80 Prozent. Gemeinden, die zum Raum mit besonderem Handlungsbedarf gehören, können sogar bis zu 90 Prozent gefördert werden. Das Programm sieht einen Förderhöchstbetrag von 500 000 Euro für die jeweilige Gemeinde vor. hof

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