Kronach - Einer von ihnen musste sich deswegen am Donnerstagmorgen vor dem Kronacher Amtsgericht wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verantworten. "Ich räume den Flaschenwurf ein", gestand der 48-Jährige zu Verhandlungsbeginn. Er habe sich zum Tatzeitpunkt auf einer Feier im Vorgarten einer Bekannten befunden, als nach dem Austausch einiger Nettigkeiten der Mieter aus einem darüber liegenden Stockwerk die Flasche geworfen habe. "Sie ging hauchdünn an mir und meiner Freundin vorbei", gab er zu Protokoll. Nachdem er sie aufgehoben hatte, schleuderte er diese - flankiert mit den Worten "Pass doch auf, du Depperla! Da hast du dein Pfand wieder!" - in Richtung des ursprünglichen Werfers, der sich am Fenster einer Dachgaube befand. Dabei habe er aber "extra weit daneben geschmissen", denn eigentlich pflege er zu dem Mieter ein sehr gutes Verhältnis: "Wir sind beste Kumpels. Unser Verhältnis ist bombig!", verdeutlichte er. Ob er denn zum Tatzeitpunkt auch Bier konsumiert habe, wollte Richter Christoph Lehmann vom Angeklagten wissen. Darauf dieser: "Boah, wenn ich das noch wüsste!", er glaube jedoch, sich an drei oder vier Seidla erinnern zu können.