Staatsanwalt Matthias Jakob forderte unter strafmildernder Berücksichtigung unter anderem des Geständnisses sowie der Ersttäterschaft eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den 21-Jährigen. In seinem Plädoyer betonte er die Gefährlichkeit des Einsatzes selbst einer Schreckschusswaffe auf kurze Distanz: "Da hätte jederzeit was schiefgehen können. Nach Erwachsenenstrafrecht wären das mindestens fünf Jahre." Entgegen der noch zu Prozessbeginn vertretenen Ansicht erkannte er im Tun der bis dato ebenfalls unbescholtenen Mutter jedoch keine Mittäterschaft mehr und sah lediglich den Tatbestand der Beihilfe erfüllt. Immerhin "hat sie ihn dabei unterstützt, die Tat zu beenden". Seine abschließende Forderung hierfür: ein Jahr und zehn Monate - ausgesetzt zur Bewährung.
"Im März 2020 war mein Mandat - wie man sagt - blank. Er hatte bei seiner Mutter Schulden ohne Ende und wollte sich aus ihren Fängen befreien", gab Verteidiger Helmut Geiger mit Blick auf die finanzielle Vorgeschichte des Angeklagten zu bedenken und plädierte auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. In einer emotional geführten Schlussrede verdeutlichte Verteidiger Till Wagler das Dilemma seiner Mandantin: "Den eigenen Sohn sehenden Auges ins Gefängnis bringen? Wie grausam mag es wohl sein, das umzusetzen? Sagen Sie mir: In welchem Fall wäre hier eine andere Strafe zu verhängen als die Mindeststrafe?", sagte er und meinte damit ein Jahr. Beide Beklagten bereuten am Ende die Tat. "Ich möchte mich für alles, was ich getan habe, entschuldigen. Es wird nie wieder vorkommen", erklärte der 21-Jährige.
Richterin Huber sprach in der Urteilsbegründung von einem "Klassiker des Überfalls". "Das ist kein Spaß mehr, mit einer geladenen Waffe herumzufuchteln. Wenn Sie da versehentlich abdrücken, hätte jemand tot sein können", meinte sie. Eine verminderte Schuldfähigkeit schloss das Gericht ebenfalls aus. Die nun verhängte Strafe solle der Verurteilte aber auch als "eine Möglichkeit, gewappnet ins Leben zu treten", verstehen. "Mit Struktur und Erziehung kann aus Ihnen noch eine ausgereifte Erwachsenenpersönlichkeit werden", so die Richterin. Im Handeln der Mutter nach dem Überfall erkannte das Gericht eine heillose Überforderung. Aufgrund einer positiven Sozialprognose sei davon auszugehen, "dass wir Sie hier vor Gericht nicht mehr sehen werden." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.