Kronach Weiterhin kein Zwang zur Impfberatung

2017 änderte der Gesetzgeber den § 34 des Infektionsschutzgesetzes. Seither sollte eine Meldepflicht für impfmüde Eltern gelten. Doch die Richtlinie kollidiert mit der allgemeinen Rechtslage, weshalb sie nicht angewendet werden kann. Das hat das bayerische Gesundheitsministerium nun erklärt. Foto: Karl-Josef Hillenbrand / dpa Quelle: Unbekannt

2017 ist eine Meldepflicht für Impfmuffel beschlossen worden. Umgesetzt wurde die Regelung seither nicht. Das wird wohl auch vorerst so bleiben - aus Gründen des Datenschutzes.

 
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