Kronach Werdende Väter dürfen in den Kreißsaal

Im Zuge der aktuellen Maßnahmen zum Infektionsschutz gilt im gesamten Freistaat ein Besuchsverbot für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern. Ausnahmen sind nur für ausgewählte, schwerwiegende Fälle vorgesehen.

 
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