Auf ein Wort Auf ein Wort
Redaktion 12.11.2014 - 00:00 Uhr
Verschwiegenheitspflicht bedeutet, anvertraute Geheimnisse nicht weitergeben zu dürfen. Das gilt für das Beichtgeheimnis, das unter Schutz steht, aber auch für die ärztliche Schweigepflicht.
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