Frage des Tages Die Sache mit dem Einspruch

Einfach abheften sollten Steuerzahler ihren Steuerbescheid nicht. Oft verbergen sich in dem Dokument Fehler, die sich am Ende auszahlen können. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Steuerzahler können gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Ein Leser ist mit seinem Bescheid nicht einverstanden. Er möchte wissen, ob er online dagegen vorgehen kann.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle NP+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder