Frage des Tages Die Sache mit dem Erbfall

Wer als Erblasser ein Testament ungültig machen möchte, sollte alle Exemplare vernichten. Foto: Jens Büttner

An gemeinschaftliche Testamente sind die Testierenden gebunden. Sie können zwar weiterhin einseitige Testamente verfassen, diese dürfen aber nicht dem gemeinschaftlichen Testament widersprechen.

 
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