Frage des Tages Die Sache mit dem Garten

Wie schön! Eine Mietwohnung mit Gartenzugang. Und man darf ihn laut Mietvertrag auch nutzen. Doch wie weit darf diese Nutzung gehen? Ist schon das Aufstellen von Spielgerät eine Umnutzung? Muss der Eigentümer informiert werden, wenn etwa ein Schwimmbassin aufgestellt wird?

 
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