Frage des Tages Die Sache mit dem Leinenzwang

Immer unter Kontrolle: „Leine los“ gilt für Hunde lediglich auf Wiesenflächen in der freien Natur außerhalb der Wohnzonen. In Waldgebieten dürfen die Tiere nicht losgelassen werden – zumindest in Thüringen. Foto: fotoart-af.de

Die Frage kommt per E-Mail: "Können Sie herausfinden, aufgrund welcher Rechtsgrundlage zum Beispiel in der Stadt Hof der Leinenzwang für Hunde gilt?" Damit nimmt die Absenderin Bezug auf eine aktuelle Diskussion über begrenzte Freilaufzonen in der Saalestadt. Die Frankenpost recherchiert.

 
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