Frage des Tages Die Sache mit dem Mieter

Stirbt ein Mieter, gilt der Mietvertrag trotzdem weiter. Er geht auf die Erben über. Foto: Christin Klose Foto: dpa

Langjährige Mietverhältnisse sind keine Seltenheit - und oft hat nur einer der Bewohner den Mietvertrag unterschrieben.

 
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