Frage des Tages Die Sache mit dem Nebenjob

Zwei Drittel der Studenten verdienen sich neben dem Studium etwas dazu. Zuviel dürfen sie aber nicht verdienen. Denn sonst fallen eventuell das Kindergeld oder ein Teil des Bafögs weg. Foto: Mascha Brichta (dpa-tmn)

Ein Leser hat einen Nebenjob angenommen. Damit ist er auch sehr zufrieden. Nur weißt er jetzt nicht, ob und wie lange er in Urlaub gehen kann. "Gibt es da eine gesetzliche Regelung für Urlaubsanspruch im Nebenjob?", möchte der Mann wissen.

 
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