Frage des Tages Die Sache mit dem Pausch-Betrag

Treppen sind für Rollstuhlfahrer meist unüberwindbare Hindernisse. Quelle: Unbekannt

Menschen mit einer Behinderung können einen steuerlichen Freibetrag geltend machen. Diesen sogenannten Behinderten-Pauschbetrag dürfen sich Ehepaare auch teilen. So kann ein Partner ohne Beeinträchtigungen die Steuerbegünstigung in seiner Steuererklärung anteilig nutzen.

 
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