Frage des Tages Die Sache mit dem Räumungstitel

Seit 2017 haben einige Mieter ehemaliger KWG-Wohnungen bereits dreimal ein Mieterhöhungsverlangen in ihrem Briefkasten vorgefunden. Ein Ehepaar aus Kronach wollte dies nun nicht mehr hinnehmen und weigerte sich, die Erhöhung zu akzeptieren. Der folgende Rechtsstreit mit Union Investment ist nun ohne Urteil zu Ende gegangen. Symbolfoto: Christin Klose / dpa Quelle: Unbekannt

Ein Mieter zahlt nicht und ist auch nicht auffindbar. Nun fragt ein Leser: "Wann darf ich als Vermieter wieder in die Wohnung?" Wir fragen Dieter Heinicke, Anwalt in Hof, ob der Mann ein Gerichtsurteil braucht, um sich sein Eigentum "zurückzuholen".

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle NP+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder