Frage des Tages Die Sache mit dem Schimmel

Wenn der Mieter den gesundheitsgefährlichen Zustand der gesamten Wohnung nicht selbst verschuldet, ist eine fristlose Kündigung des Mietvertrages möglich. Foto: Daniel Reinhardt

Viele Mietparteien ärgern sich mit ihrem Vermieter - und umgekehrt. Es geht um Schimmel.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle NP+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder