Frage des Tages Die Sache mit dem Tod des Mieters

Die Mietpreisbremse soll sprunghafte Mieterhöhungen vor allem in Großstädten vermeiden. Derzeit müssen Neumieter oft deutlich mehr für eine Wohnung zahlen als ihre Vormieter. Foto: Ole Spata/Archiv Quelle: Unbekannt

Eine Leserin ist Vermieterin einer Wohnung, der Mieter der Wohnung ist vor Monaten gestorben. Die Kinder der Mieters haben weder die Wohnung geräumt noch bislang das Erbe angetreten. Miete ist auch keine mehr geflossen. "Was kann ich tun?", fragt die Frau.

 
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