Generell gilt: An den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Mieter das Finanzamt beteiligen, das erklärt etwa der Deutsche Mieterbund (DMB) in einer Veröffentlichung der dpa. In beiden Fällen können jeweils 20 Prozent der Kosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, so der DMB. Der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen ist allerdings auf 4000 Euro pro Jahr und für Handwerkerleistungen auf 1200 Euro im Jahr pro Haushalt begrenzt.