Frage des Tages Die Sache mit den Stellvertretern

Folgen einer Gebietsreform könnten sich letztlich an der Wahlurne entscheiden. Foto: dpa

Am 16. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Eine Leserin fragt: "Wählt man eigentlich nur den Landrat, der hat doch auch Stellvertreter?" Außerdem möchte die Dame wissen, wer wählen darf.

 
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