Abmahnungen gibt es nicht nur im Arbeitsrecht. Wer als Mieter gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, dem droht als erster Schritt eine Abmahnung des Vermieters. Darauf weist etwa der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in einer Veröffentlichung hin. Die Abmahnung kann sowohl schriftlich als auch mündlich oder per Telefon erfolgen. In der Abmahnung muss der Vermieter das konkrete Verhalten benennen, das der Mieter ändern soll.