Frage des Tages Die Sache mit der Feier im Büro
Redaktion 20.04.2016 - 00:00 Uhr
Wer einen runden Geburtstag hat, feiert diesen oft im Kreise von Kollegen und Geschäftspartnern. Und, erfreuliche Nachricht: Diese Kosten können als Werbungskosten in die Steuererklärung eingetragen werden - sofern der berufliche Zusammenhang gegeben ist.
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