Frage des Tages Die Sache mit der Glätte
Redaktion 15.02.2019 - 21:42 Uhr
Wer auf winterlichen Straßen schneller als die schon normal empfohlene Richtgeschwindigkeit fährt, muss nach einem Unfall mit einer Mithaftung rechnen. Das gilt auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht.
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