Frage des Tages Die Sache mit der Minderung

Die Schlüsselübergabe kann auch schon vor Vertragsbeginn erfolgen - allerdings trägt dann der Mieter die Verantwortung für die Wohnung. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Mängel in der Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung. Doch wie funktioniert das? Viele Fragen dazu landen in unserer Redaktion.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle NP+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder