Frage des Tages Die Sache mit der Pfändung

Vom 1. Januar 2012 an sollten Schuldner auf Nummer sicher gehen und ein pfändungssicheres Konto besitzen. Quelle: Unbekannt

Eine knifflige Frage: Dürfen Hartz-IV-Leistungen gepfändet werden, wenn der Empfänger seinen Unterhaltsleistungen nicht nachkommt? Damit hatte sich ein Landessozialgericht zu befassen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle NP+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder