Frage des Tages Die Sache mit der Räumungsklage
Redaktion 11.02.2019 - 19:44 Uhr
Ein Mieter darf eine Wohnung, die er zu Wohnzwecken angemietet hat, nicht gewerblich nutzen. Das teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit und verweist dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München.
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