Kaufen Ehepaare gemeinsam eine Wohnung, die nur ein Partner als Arbeitswohnung nutzt, kann nur dieser ihre Kosten anteilig bei der Steuer absetzen. "Gehört dem Ehepaar die Wohnung je zur Hälfte, wird das Finanzamt also nur 50 Prozent der grundstücksbezogenen Kosten steuermindernd akzeptieren", erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in einer Mitteilung der dpa. Sie beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.