Lebenslange Haft - umgangssprachlich "lebenslänglich" ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie wird am häufigsten bei Mord verhängt. Frühestens nach 15 Jahren kann die lebenslange Haft zur Bewährung ausgesetzt werden. Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.