Auf ein Wort Im Sinne der Öffentlichkeit
Redaktion 01.03.2019 - 20:52 Uhr
Eine wichtige Entscheidung im Sinne der Pressefreiheit: Das Verteidigungsministerium muss Auszüge aus 70 Personalakten der Bundeswehr, die einen Bezug zum NSU-Terroristen Uwe Mundlos haben, an den Springer-Verlag herausgeben.
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