Seit 1964 waren Ton- und Rundfunkaufnahmen in deutschen Gerichtssälen verboten. Nun hat das Bundeskabinett in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung von Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen beschlossen. Die Übertragung einer Urteilsverkündung rückt in greifbare Nähe.