Auf ein Wort Neuer Datenschutz trifft auch uns

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt am 25. Mai in Kraft. Instapaper hat die neuen Bestimmungen noch nicht umgesetzt und stellt für seine Nutzer in Europa vorübergehend den Dienst ein. Foto: Patrick Pleul

Haben Sie in den vergangenen Tagen Post von Ihrer Bank bekommen? Oder mussten Sie einen Newsletter, den sie virtuell beziehen, erneut akzeptieren? Dann hatten Sie es mit den Vorboten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu tun, die europaweit von heute an gilt.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Diese Verordnung, die einem guten Ziel, nämlich der Datensicherheit dient, hat Auswirkungen auf uns alle: Wir sind zu mehr Dokumentation und Sorgfalt verpflichtet als bisher. Und das Speichern von Daten muss wohlbegründet sein. Ja, auch daran kann es liegen, wenn Ihr Arzt Ihnen in diesem Jahr schon keine Geburtstagskarte mehr geschickt hat. Ab kommender Woche könnte er glatt gegen den Datenschutz verstoßen.

Die neuen Regeln betreffen auch unsere Zeitung. Bisher haben wir Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in der Rubrik "Wir gratulieren" gerne und kostenlos zum runden Geburtstag oder der diamantenen Hochzeit gratuliert. Ein Service, der eigentlich zu den unverrückbaren Angeboten einer Zeitung gehört. Die Daten bekamen wir in der Regel von den Kommunen. Doch dieses unkomplizierte Vorgehen, wie es zig Jahre Usus war, ist wegen der DSGVO leider nicht mehr möglich. Die Bundesregierung hat es bislang versäumt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Ausnahmen zu definieren. Diese sind auf nationaler Ebene zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken denkbar. Es gibt Mitgliedsstaaten der EU, die diese Möglichkeit bereits genutzt haben. Die Bundesregierung setzt momentan noch auf Abwarten und beruft sich auf "Grundsatzurteile", die noch zu fällen sind. Bis dahin müssen wir bedauerlicherweise auf unseren Service verzichten, weil wir uns sonst "strafbar durch Veröffentlichung" machen und hohe Geldstrafen die Folge sein könnten.

In Sachen Fotografie ist die Presse nicht betroffen: Das Medienprivileg gilt weiter. Unsere Fotografen können also weiter Zeitungsfotos machen. Sie werden Personen für unser Blatt fotografieren, wenn dies von öffentlichem Interesse ist und dazu natürlich - wie auch vorher - nicht das Persönlichkeitsrecht aus den Augen lassen. Selbstverständlich sind Gruppenaufnahmen bei Veranstaltungen oder im öffentlichen Raum weiterhin möglich. Eine Einverständniserklärung der Menschen auf den Fotos brauchen wir nicht. Die Pressefreiheit ist in diesem Sinne von der DSGVO nicht beschränkt.

-----

leseranwalt@frankenpost.de

Autor

Bilder