Auf ein Wort Täter und Herkunft
Redaktion 09.01.2018 - 21:15 Uhr
Bei einem Gewaltverbrechen und einer versuchten Tötung seien die Nationalitäten der Opfer genannt worden. Bei einem Fall von häuslicher Gewalt jedoch nicht. Ein Leser hätte es gerne einheitlicher.
Unsere Premium-Welt