Lichtenfels 19-Jähriger plündert Konto des Vaters
Von Dagmar Dietrich 24.04.2012 - 00:00 Uhr
Zu einer nicht alltäglichen Strafe wegen zweifacher Urkundenfälschung wird der Heranwachsende vom Jugendschöffengericht verdonnert. Er muss sich die Bewährung erarbeiten.
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