Lichtenfels Fahrtkosten für Schüler können erstattet werden

Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 Anspruch auf Erstattung der ihnen im abgelaufenen Schuljahr 2012/2013 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.

 
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