Lichtenfels Fahrtkosten für Schüler können erstattet werden
Redaktion 26.07.2013 - 00:00 Uhr
Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 Anspruch auf Erstattung der ihnen im abgelaufenen Schuljahr 2012/2013 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben.
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