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Redaktion 07.02.2013 - 00:00 Uhr
Wer im Laden eine Tüte Chips klaut, begeht kein Kavaliersdelikt - so wenig wie einer, der anderer Leute Erkenntnisse stiehlt, um sie als eigene auszugeben. Wer vor 33 Jahren eine Tüte Chips geklaut hat und seither fremdes Hab und Gut streng achtete, darf als unbescholten gelten.
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