Vor allem für kleine bäuerliche Betriebe fehlen Regelungen, wie Ernte- und Ertragseinbußen ausgeglichen werden könnten. Letzteres ist aber nicht den Initiatoren anzulasten, denn Volksbegehren dürfen den Staat laut Verfassung nicht zu Mehrausgaben zwingen. Das darf nur der Landtag.
Meinungen Nicht nur Sonntagsreden
Jürgen Umlauft 30.01.2019 - 21:42 Uhr