Viele Maßnahmen im Gesetzentwurf sind gut begründet und lassen sich ebenso gut verkaufen: Die Leistungsbeträge werden um vier Prozent erhöht, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollen ausgebaut und besser kombinierbar ausgestaltet werden. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, soll künftig einen Lohnersatz für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf erhalten. Noch in dieser Legislaturperiode soll zudem der zweite Schritt folgen: Ein neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit soll garantieren, dass Demenzerkrankungen, die erheblichen Pflegeaufwand für Angehörige und Fachpersonal nach sich ziehen, besser berücksichtigt werden können. Nichts davon ist überflüssig, und nur im Detail kann Kritik ansetzen. Die Richtung stimmt.