Meinungen Schändliches Urteil

Wolfgang Molitor

Folgt man der Einschätzung des Berliner Landgerichts, dann darf man Menschen ungestraft ein "Stück Scheiße" nennen, ersatzweise und ergänzend auch "altes grünes Dreckschwein", "Geisteskranke", "Drecks Fotze" und "Schlampe".

 
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