Hof - Torsten R. sitzt zu Unrecht auf der Anklagebank und er sitzt zu Unrecht seit dem 7. Dezember 2017 in Untersuchungshaft - zumindest wenn es nach Torsten R. geht. Am 34. Verhandlungstag seines Prozesses wegen Untreue, Urkundenfälschung und Betrug legte der Bayreuther Rechtsanwalt in einer ausführlichen Erklärung dar, warum er nach seiner Einschätzung fälschlicherweise strafrechtlich verfolgt werde. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hof den ehemaligen Insolvenzverwalter angeklagt, weil er in Hunderten von Fällen Gelder der von ihm betreuten Firmen unberechtigt an sich genommen und für seinen Kanzleibetrieb verbraucht haben soll. Der Schaden gehe in die Millionen. Solche Vorschüsse auf sein Honorar dürfe ein Insolvenzverwalter nur mit schriftlicher Genehmigung des zuständigen Amtsgerichts einziehen. Bei Verstößen dagegen verwirke er sämtliche Vergütungsabsprüche. Da Torsten R. in einigen der Verfahren trotzdem mit der Schlussrechnung sein Resthonorar anforderte, sei von einem weiteren Schaden von über 1,3 Millionen Euro auszugehen.