Länderspiegel Bayreuth: Stadt auf Gelb, Amt in Nöten

Von und Peter Engelbrecht
Bereits bei Gelb müssen Autofahrer vor der Kreuzung anhalten. Foto: picture alliance / Oliver Berg/dpa/dpa-tmn

Das Corona-Infektionsgeschehen in Bayreuth hat sich deutlich verschärft. Die Stadt hat den Signalwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell mit 40,12 überschritten. Das meldete das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

 
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Bayreuth - Allerdings zu spät, denn die Zahlen des örtlichen Gesundheitsamtes standen schon vorher auf Gelb. Das liege, so Klaus von Stetten, Leiter des Gesundheitsamtes, daran, dass das LGL bis zu zwei Tagen brauche, um die frischen Daten aus Bayreuth und anderen Kommunen zu erfassen. Und nach den LGL-Zahlen, so will es das Gesetz, werden die Maßnahmen entschieden.

Die großen Unterschiede auf den Websites von Landratsamt und LGL erklärten sich daraus, dass die Zahl der Infizierten steil ansteige und zu unterschiedlichen Zeiten erfasst würden. So kann es aber sein, dass das hiesige Gesundheitsamt die frischeren – und höheren Zahlen längst hat, das LGL die erst viel später bringt? Und dies, obwohl die Stadt aus Sicherheitsgründen eigentlich schon längst Maßnahmen hätte ergreifen müssen? Wäre es da nicht besser sei, die Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu treffen, eben aufgrund der neuesten Zahlen? Darauf antwortete von Stetten, er wolle sich darum kümmern.

Ein LGL-Sprecher sagte gestern, die Übermittlung der Fallzahlen sei korrekt, auch wenn die Zahlen vor Ort und auf der LGL-Website differieren. Er räumte ein, dass es zu Zeitverzögerungen kommen könnte. Grundsätzlich müsse die Meldung eines Coronafalles vom Gesundheitsamt an das Landesamt innerhalb von 24 Stunden erfolgen, dieses hat wiederum 24 Stunden Zeit, um an das Robert-Koch-Institut (RKI) zu melden.

Den Gesundheitsämtern werde mitgeteilt, wie die ?7-Tages-Inzidenz berechnet wird. Doch könnten diese ihre Berechnungen auf einer anderen Datenbasis sowie mit anderen Methoden durchführen.

Am Donnerstag allerdings dauerte es beim Gesundheitsamt in Bayreuth länger als sonst, bis die Zahlen an die Öffentlichkeit kamen – und wieder zurückgezogen wurden. Und dann doch wieder veröffentlicht wurden.

Dafür bittet Gesundheitsamts-Leiter von Stetten um Verständnis. Denn erstens musste der sonst für die Zahlen verantwortliche Mitarbeiter unverzüglich am Morgen nach Berchtesgaden, wo wegen der Corona-Fälle „Land unter“ herrsche. Dann erwies sich eine Mitarbeiterin des Teams als Kontaktperson einer mit Corona infizierten anderen Person. Und alle Mitarbeiter mussten ins Homeoffice umziehen, die gesamten Gerätschaften im Amt desinfiziert werden. Und dies bei ständig steigenden Fallzahlen. Ab dem heutigen Freitag sollen, so von Stetten, die Zahlen auch später veröffentlicht werden, erst gegen 16 Uhr, am Sonntag gegen Mittag.

Weil die Corona-Ampel des Bayerischen Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet Bayreuth auf Gelb, gelten ab dem heutigen Freitag, 23. Oktober, 0 Uhr, folgende Bestimmungen:

Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot: auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen ab sofort.

Dies sind im Einzelnen:

Alexanderstraße, Am Mainflecklein, Am Mühltürlein, Am Sendelbach, Annecyplatz, Badstraße, Bahnhofstraße, Bahnhofsvorplatz,

Brautgasse, Dammallee, Dammwäldchen, Dilchertstraße, Frauengasse, Friedrichstraße, Fußgängerzone in der Maximilianstraße, Gerbergasse, Gerberplatz, Hohenzollernplatz, Hohenzollernring, Jahnstraße, Jean-Paul-Platz, Josephsplatz, Kämmereigasse, Kanalstraße, Kanzleistraße, Kirchgasse, Kirchplatz, La-Spezia-Platz, Ludwigstraße, Luitpoldplatz, Münzgasse, Opernplatz, Opernstraße, Parkhausstraße, Prager Platz, Residenzplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloßberglein, Schulstraße, Sophienstraße, Spitalgasse, Steingraeberpassage, Sternplatz, Von-Römer-Straße, Wölfelstraße, ZOH.

Die Maskenpflicht gilt auch für die Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, teilte die Stadt mit. Sie gilt auch für die Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Am Arbeitsplatz selber gilt ebenfalls Maskenpflicht soweit der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Sie gilt selbstverständlich nicht in den Kantinen am Platz.

Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht ferner auch am Platz in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, in Theatern und Kinos sowie bei Sportveranstaltungen.

Sperrstunde: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde). Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von Speisen oder nichtalkoholischen Getränken.

Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist von 23 bis 6 Uhr verboten.

Private Feiern und Treffen: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Der Teilnehmerkreis für zulässige private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf zehn Personen beschränkt.

Wie lange gelten diese Einschränkungen? Auch wenn der Signalwert unterschritten ist, gelten die Maßnahmen solange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.

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