Tirschenreuth Bewährung für den Immenreuther Bürgermeister

Christine Ascherl
Vom Shootingstar zum Angeklagten: Bürgermeister Heinz Lorenz (links) mit seinem Verteidiger Sebastian Lehr im Gerichtssaal. Foto: Bernhard Kreuzer

Heinz Lorenz hat sich zu Unrecht Überstunden ausbezahlt. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe - und muss um seinen Beamtenstatus bangen.

 
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Tirschenreuth - Das Amtsgericht Tirschenreuth hat den Immenreuther Bürgermeister Heinz Lorenz wegen Untreue in elf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Er entgeht damit knapp dem sofortigen Ende des Beamtenverhältnisses. Zumindest vorerst: Das Disziplinarverfahren durch die Landesanwaltschaft steht ihm noch bevor. Es ist möglich, dass seine Verfehlungen dort schwerwiegender bewertet werden. Mögliche Sanktionen reichen von der Kürzung der Bezüge bis zur Amtsenthebung.

Das Schöffengericht verurteilte den 44-Jährigen zudem zu einer Geldauflage von 10 000 Euro zugunsten des SOS-Kinderdorfes Immenreuth. Der Ertrag der Taten - 18 000 Euro aus zu Unrecht bezahlten Überstunden - wird einbezogen und kann zurück an die Gemeinde fließen. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Angeklagter und Staatsanwalt verzichten auf Rechtsmittel.

Richter Thomas Weiß hielt Lorenz zugute, dass kriminelle Energie nicht der wesentliche Auslöser der Taten gewesen sei: "Hier überwiegen andere Ursachen." Lorenz sei aus Sicht des Gerichts "massiv überlastet" und überfordert gewesen. Er habe als "junger dynamischer Bürgermeister mit wenig Erfahrung" etwas erreichen wollen. Dazu kamen die angespannte Personalsituation in der Verwaltung und der Druck von außen, "dass endlich was losgehen soll".

Ganz klar unzulässig sei die Ausbezahlung von Überstunden an sich selbst in seiner Zeit als Kämmerer gewesen. "Man kann sich sein Gehalt nicht selbst erhöhen." Ob die Mehrarbeit tatsächlich angefallen sei, müsse letztlich offen bleiben. Zumindest den Umfang hielt das Gericht für unwahrscheinlich. Lorenz genehmigte sich in 17 Monaten zwischen 2011 bis 2014 monatlich 1000 bis 2000 Euro netto zusätzlich.

Trotz dieser "nicht unerheblichen Taten" habe sich das Gericht für diese "relativ niedrige Gesamtfreiheitsstrafe" entschieden, so Weiß. Zugunsten von Lorenz wog, dass er die Vorwürfe einräumte, nicht vorbestraft sei und sozial eingeordnet lebe. Außerdem sah das Gericht die "erheblichen persönlichen Konsequenzen" für den Bürgermeister, der sich seit September 2017 wegen Burn-outs im Krankenstand befindet. Der Staatsanwalt hielt eigentlich zwölf Monate für angemessen, plädierte aber letztlich auf elf Monate, weil man dem Angeklagten mit einem Jahr Strafe "die berufliche Zukunft verbauen" würde. Das "Damoklesschwert Disziplinarverfahren" schwebe ohnehin noch über dem 44-Jährigen. Verteidiger Sebastian Lehr bat ebenso um eine Bestrafung von unter einem Jahr.

Heinz Lorenz selbst bedauerte in seinem "letzten Wort" seine "massiven Fehler" und die Lügen.

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