Hof - Wegen 66 Fällen des Betrugs ist ein Apotheker aus dem Landkreis Hof am Freitag vom Landgericht Hof zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Vollstreckung wird zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage muss der 64-Jährige insgesamt 25 200 Euro an gemeinnützige Organisationen bezahlen. Damit entsprach das Gericht in etwa der Forderung der Staatsanwaltschaft.