Länderspiegel Bewährungsstrafe für tödlichen Raserunfall in Selb

Manfred Scherer

Nach einem tödlichen Raserunfall in Selb kommt der Fahrer mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon.

 
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Urteil im sogenannten Raserprozess: Die Jugendkammer des Hofer Landgerichts hat am Mittwoch einen 21-Jährigen aus Selb wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und eine Jugendstrafe von 21 Monaten verhängt. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Damit verneinte das Gericht – wie nach einem entsprechenden rechtlichen Hinweis aus der vergangenen Woche zu erwarten – den angeklagten Mord und auch das von den Ermittlern angenommene illegale Autorennen.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten der Angeklagte und ein Freund in einem anderen Auto zwei Stadtrunden durch Selb gedreht: Die zwei Fahrer hätten sich und ihre Wagen in der Stadt „zeigen“ wollen. Ein verbotenes Rennen jedoch konnte das Gericht nicht feststellen. Zum Unfallzeitpunkt habe der Angeklagte der Fußgängergruppe imponieren wollen und sei rücksichtslos und grob verkehrswidrig zu schnell gefahren – aber nicht in dem von der obergerichtlichen Rechtsprechung geforderten Tempo und nicht mit den notwendigen extremen Verkehrsverstößen.

Das Tempo, mit der das Auto des Angeklagten in der Wittelsbacherstraße auf den Fußgänger traf, nahm das Gericht mit 78 Kilometer pro Stunde an und bezog sich auf die Berechnungen eines Gutachters. Für einen bedingten Vorsatz, also dass der Angeklagte bei dieser Geschwindigkeitsübertretung den möglichen Tod eines Menschen erkannt und ihn dies egal gewesen wäre, sah das Gericht keine Anhaltspunkte. Der Angeklagte hatte sieben Monate unter Mordvorwurf in U-Haft verbracht. - Mehr dazu lesen Sie hier >>>


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