Beleidigungen, üble Nachrede oder gar Aufrufe zu Straftaten können vor den Schranken des Gerichtes enden. Inzwischen gibt es Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich allein mit Hass im Netz beschäftigen. Unsere Zeitung ist Unterstützerin der Anti-Hatespeech-Kampagne von Justiz und Medien. Auch deshalb heißt es bei der Frankenpost -Netiquette unter Punkt 3: "Sollten Ihnen Verstöße gegen § 1 dieser Nutzungsbedingungen bekannt werden, wären wir dankbar für einen entsprechenden Hinweis." Das deckt sich auch mit den Nutzungsbedingungen, die etwa das Netzwerk Facebook selbst ausgibt. Gewaltandrohungen, Aufforderungen und Verabredungen zu Gewalt, Mobbing und Hassreden sind tabu. Wer dagegen verstößt, wird aus der Facebook-Gemeinschaft ausgeschlossen und verliert sein Konto. Verstoßen also Kommentare gegen unsere Kommentarregeln, so behalten wir uns vor, sie zu verbergen. Zudem behalten wir uns vor, einen Nutzer, der gegen diese Regeln verstößt, ohne vorherige Warnung zu sperren.