Bayreuth/Himmelkron Die Frage nach der Schuld

Vanessa wurde nur acht Jahre alt. Sie starb 2014 im Himmelkroner Freibad. Ab der kommenden Woche stehen die Aufsichtspersonen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor dem Kulmbacher Amtsgericht. Foto: privat

Bei einem Badeunfall stirbt ein Mädchen. Nun stehen von nächster Woche an der damalige Bademeister und eine Betreuerin vor dem Kulmbacher Amtsgericht.

 
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Bayreuth/Himmelkron - "Die Eltern haben ihre Tochter verloren. Das ist selbst schon tragisch genug." Dennoch hält der Rechtsanwalt Oliver Heinekamp seinen Mandanten Reinhard S. für unschuldig. Am kommenden Donnerstag beginnt der Prozess, in dem sich der ehemalige Bademeister des Himmelkroner Freibades wegen fahrlässiger Tötung verantworten muss.

Der Bayreuther Rechtsanwalt wandte sich am Freitag in einer Erklärung an die Presse. Diese verfasste er auch im Namen von Ralph Pittroff, dem Kulmbacher Verteidiger der zweiten Angeklagten, der Betreuerin Gabriele B. "Wegen der gültigen Rechtslage und wegen der Besonderheiten des Sachverhalts kann es aus Sicht der Verteidiger nur ein Ergebnis in diesem Prozess geben: Freispruch", schreibt Heinekamp.

Bereits in einem Gespräch mit dieser Zeitung im Frühjahr vergangenen Jahres hatte Heinekamp kritisiert, in den Medien würde der Badeunfall nur aus Sicht der betroffenen Mutter geschildert. Der Tod des Mädchens sei schlimm. Aber es sei nicht bewiesen, dass eine strafrechtlich relevante Verletzung der Aufsichtspflicht vorliege.

Auch damals berief sich Heinekamp auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In einem Urteil vom 19. Januar 1988 sei festgestellt worden, eine pflichtwidrige Unterlassung liege nur dann vor, "wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Handeln mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre". Das bedeute, so Heinekamp: Nur wenn das Kind bei einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung der beiden Angeklagten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht verunglückt wäre, könnten sie verurteilt werden.

Die Umstände des Ertrinkens werden in dem Strafverfahren untersucht werden. Das Mädchen könne für Außenstehende mehr oder weniger unbemerkt untergegangen sein, argumentiert der Anwalt. Selbst wenn beide Aufsichtspersonen am Beckenrand gestanden hätten, sei es nahezu ausgeschlossen, dass sie einen Unglücksfall bemerkt hätten. Das Mädchen habe eine Schwimmbrille getragen und habe so ausgesehen, als würde es "eine normale Tauchübung" machen. Bislang haben weder Reinhard S. noch Gabriele B. mit Medienvertretern gesprochen. Der Bademeister ist inzwischen Rentner und hat nach Angaben seines Rechtsanwalts mit den psychischen Folgen des Erlebten schwer zu kämpfen. Weil seine Verhandlungsfähigkeit infrage stand, wurde der Prozessauftakt immer wieder verschoben. Die Betreuerin ist weiterhin als solche beim Kinderturnen im Einsatz. Eltern hätten sie dazu ermuntert, weil sie ihr vertrauten, so Heinekamp. "Beide Angeklagte meinen, sie sind unschuldig und für den tragischen Tod nicht verantwortlich." Anwalt Heinekamp führt außerdem die Richtlinien für Aufsichtspersonen in öffentlichen Bädern an, die von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen herausgegeben werden. Aus diesen gehe hervor, dass von keiner Aufsicht eine "permanente Beobachtung" erwartet werden könne. "Wo keine Pflicht besteht, kann auch keine Pflichtverletzung vorliegen", folgert Heinekamp.

Der Bademeister habe über 35 Jahre lang seinen Dienst unfallfrei ausgeübt. An jenem Unglückstag war er "der einzige Bedienstete der Gemeinde Himmelkron im Freibad". Er habe sich um das ganze Gelände kümmern müssen, die Technik gewartet und den Kassendienst gemacht. Beide Angeklagte hätte sofort Erste Hilfe geleistet, als sie auf Vanessa aufmerksam wurden. Die Betreuerin sei umgehend ins Wasser gesprungen, der Bademeister habe einen Notruf abgesetzt und später eine Herzdruckmassage versucht. Der Defibrilator sei auf der nassen Haut des Kindes abgerutscht. "Alle nötigen Rettungsschritte wurden unternommen. Was hätten sie noch tun sollen?", fragt der Verteidiger.

Dass dabei nicht alles ordnungsgemäß zuging, nehmen aber die Eltern der ertrunkenen Achtjährigen an. Beide treten in dem Prozess als Nebenkläger auf. Die Mutter kämpfte mit ihrem Anwalt Gert Lowack darum, dass weiter ermittelt wird und es zu einer Anklage kommt.

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