Das Amtsgericht Kitzingen habe wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erlassen, wogegen Einspruch eingelegt wurde, teilte ein Sprecher der Würzburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. «Der Strafbefehl ist daher nicht rechtskräftig.» Einen Termin zur Hauptverhandlung habe das Amtsgericht Kitzingen aber noch nicht bestimmt. Für die Vorwürfe sind bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe möglich.