Bayreuth - Auch wenn eine Beförderungspflicht besteht, haben Eltern nicht unbedingt einen Anspruch darauf, dass ihre schulpflichtigen Kinder auch wirklich von ihrem Wohnort aus mit dem Schulbus in die Schule und zurück transportiert werden. Vor allem Eltern in kleineren Orten kann dies in unversehens in Probleme bringen. Dies zeigte am Montag eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Bayreuth.