Bayreuth/Hof - Diesen Beschluss verkündete die vierte Kammer des Landgerichts am Dienstag. Den Antrag auf ein solches Gutachten hatten die Verteidiger des Juristen gestellt. Sie wollten prüfen lassen, ob die Jagdleidenschaft den 58-Jährigen nicht so sehr ergriffen habe, dass sie einer "nichtstofflichen Sucht" gleichkomme, die die Steuerung- und Schuldfähigkeit mindere. Wie Vorsitzende Richterin Ulrike Varga erläuterte, ist es jedoch strafrechtlich unerheblich, ob Torsten R. so sehr vom Waidwerk besessen sei, dass er Familie und Kanzlei über Jahre vernachlässigt habe. Entscheidend sei nur, ob es einen direkten Einfluss auf die vorgeworfenen Taten gebe. Dafür sei in den 50 Verhandlungstagen kein Anhaltspunkt gefunden worden. Auch Torsten R. selbst behaupte dies nicht. Die ihm vorgeworfenen Fälle des Betrugs und der Untreue bestreite er und die von ihm zugegebene Fälschung von Kontoauszügen stehe in keinem Zusammenhang mit der Jagd. Um "Beschaffungskriminalität" zur Finanzierung der Jagd handle es sich nicht.