Fälle in Oberfranken

Folgende Abgeordnete aus Oberfranken haben - oder hatten bis vor Kurzem - nahe Angehörige in ihren Abgeordnetenbüros beschäftigt:

Der Hofer Abgeordnete, Alexander König, CSU, hatte die Altregelung genutzt und seine Frau als Bürohilfe im Rahmen eines Minijobs beschäftigt. König hat das Arbeitsverhältnis mit seiner Frau bereits vor mehreren Wochen "einvernehmlich beendet", wie er sagte.

Auf Drängen der CSU-Fraktionsspitze hat auch der Bayreuther CSU-Abgeordnete Walter Nadler reagiert. Er hat das Beschäftigungsverhältnis mit seiner Frau am 23. April "zum 30. April beendet", wie er mitteilte.

Heinrich Rudrof, CSU, ist Abgeordneter für das Bamberger Land. Auch er hat die Altfallregelung genutzt. Seine Frau war seit 13 Jahren bei ihm beschäftigt. Er hat ihr zum 31. März 2013 gekündigt.

Ebenso hat der Forchheimer CSU-Abgeordnete Eduard Nöth seiner Frau bereits gekündigt.

Die Coburger Landtagsabgeordnete Susann Biedefeld, SPD, hat seit 15 Jahren ihre Schwester als Sekretärin angestellt. Die Beschäftigung von Geschwistern erlaubt das Abgeordnetengesetz auch heute noch.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm hat am Freitag zusätzlich die Namen der Abgeordneten veröffentlicht, die jemals von der Altfallregelung Gebrauch gemacht haben und nahe Angehörige - auch nach der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahr 2000 - weiterbeschäftigt haben.

Aus Oberfranken sind darunter:

Der frühere Kronacher Landtagsabgeordnete Dr. Heinz Köhler, SPD, hat bis zum 31. März 2003 von der Altfallregelung Gebrauch gemacht. Sein Landtagsmandat endete am 31. Oktober 2002 mit seiner Wahl in den Bundestag.

Der frühere Wunsiedler Abgeordnete Willi Müller, CSU, aus Thiersheim. Er war im Oktober 2003 zum Ende der Wahlperiode aus dem Landesparlament ausgeschieden und hat den Altvertrag am 31. März 2004 beendet.

Der frühere Hofer Abgeordnete Klaus Wolfrum, SPD, hat den Beschäftigtenvertrag nach der Altfallregelung zum 31. März 2009 beendet. Aus dem Landtag ist er am 19. Oktober 2008 zum Ende der Wahlperiode ausgeschieden.

Stamm betonte, die Altfallregelung sei geltendes Recht. Die Abgeordneten könnten sich "guten Gewissens auf eine entsprechende Rechtsgrundlage berufen".
Beate Franz