Bayreuth/Lichtenberg Fall Peggy: Amtsgericht hält Verwendung von Tonaufnahmen für rechtens

Ein Gedenkstein mit dem Porträt des Mädchens Peggy auf dem Friedhof. Das Mädchen war 2001 verschwunden. Foto: David-Wolfgang Ebener/Archiv

Im Fall Peggy durften die Ermittler Zeugen die Aufzeichnung eines Gesprächs zwischen Ulvi K. und dessen Vater vorspielen - das hat das Amtsgericht Bayreuth entschieden.

 
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