Bamberg/Hof Falsche Polizisten müssen Beute zurückgeben

Ramadan I. wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er hatte mit Christopher Posch (rechts) einen prominenten Verteidiger an seiner Seite: den Hauptdarsteller der Doku-Soap "Staatsanwalt Posch ermittelt", die 2007/2008 von RTL ausgestrahlt wurde. Foto: Dankbar

Die Betrüger bleiben auf freiem Fuß, um den Schaden begleichen zu können. Sie hatten eine Rentnerin aus Bamberg um ihre kompletten Ersparnisse gebracht.

 
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Bamberg/Hof - Im Prozess gegen zwei falsche Polizisten hat das Landgericht Bamberg einen 27-Jährigen aus Cuxhaven wegen bandenmäßigen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und seinen 29-jährigen Bekannten wegen Beihilfe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden hatten gestanden, als "Abholer" einer Bande mit dem sogenannten "Polizistentrick" eine 68-jährige Bambergerin um ihre kompletten Ersparnisse in Höhe von 48 000 Euro gebracht zu haben.

Nach Bamberg hatten sie die Köpfe der Bande geschickt, die mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Türkei aus gezielt ältere Menschen in Deutschland anrufen und in Angst und Schrecken versetzen. Sie geben sich als Kripobeamte und Staatsanwälte aus und lügen den Opfern vor, dass in deren Umfeld Einbrecherbanden aktiv sind. Deshalb sollen sie alle Wertgegenstände und Ersparnisse zusammenpacken und zeitweilig der Polizei übergeben. Mitten in der Nacht kommen dann "Kollegen" der Anrufer vorbei und holen die Beute ab.

Auch in Hof wurden im Mai des vorigen Jahres etliche Senioren von denselben Tätern angerufen. Die meisten schöpften Verdacht und legten auf. In einem Fall stand jedoch eine Übergabe von 10 000 Euro kurz bevor. Allerdings wurde der Abholer vorher festgenommen. Ermittler der Kripo hörten live mit, wie die Täter arbeiteten. Die Zentrale gab die Adresse der Seniorin an die Abholer durch und ließen sich schildern, dass sie "nur noch neun Minuten" Fahrzeit entfernt waren. "Wir tun die dann schon mal vorbereiten", kündigten die Anrufer an. Als die Übergabe sich verzögerte, beruhigte die Zentrale die Abholer: "Wir arbeiten gerade in der Stadt, vielleicht erwischen wir noch etwas anderes." Gegenfrage: "Ist das sicher?" Antwort: "Nichts ist sicher im Leben, Bruder." Sicher erscheint nach Erkenntnissen der Kripo, dass der Trick von derselben Gruppe und weiteren Banden auch weiterhin angewendet wird.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Männer Gesamtfreiheitsstrafen von drei und zwei Jahren beantragt - ohne Strafaussetzung zur Bewährung. Wie Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann sagte, sei dies allein schon deshalb erforderlich, um ein Zeichen für weitere Beteiligte solcher Betrugsmodelle zu setzen. Das falsche Zeichen, fanden die Verteidiger. Schließlich hätten die beiden Angeklagten und ihre Familien rund 27 000 Euro zusammengekratzt, um den Schaden zumindest teilweise wiedergutzumachen. Auch nachdem eine Prozessabsprache am Widerstand der Staatsanwaltschaft scheiterte, hätten sie ihre Zusage eingehalten und das Geld am zweiten Verhandlungstag in bar an die Bamberger Rentnerin überreicht.

Vorsitzender Richter Markus Reznik räumte ein, dass sich das Gericht in einem Dilemma befunden habe. Einerseits bestehe ein Interesse, die Mitwirkenden an solchen empörenden Straftaten hart zu bestrafen. Andererseits habe man hier einmal die Möglichkeit gehabt, einem betagten Menschen wieder zu seinen Ersparnissen zu verhelfen. In diesem speziellen Fall habe das Gericht deshalb nicht die Täter, sondern die Interessen des Opfers in den Mittelpunkt gestellt. Eine der Bewährungsauflagen ist es, dass die beiden Verurteilten noch den Rest von knapp 20 000 Euro in Monatsraten von jeweils 200 Euro an die Rentner abstottern müssen. Wenn sie dies unterlassen, müssen sie noch einmal ins Gefängnis.

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