Stuttgart Früherer Rosenthal-Vorstand wegen Mordes vor Gericht

Wolf-Dieter Obst
Festgenommen: ein Mann in Handschellen (Symbolfoto). Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild/Archivbild

Hartmut M. soll vor 25 Jahren eine Frau aus Stuttgart umgebracht haben. An der Leiche wurde erst jetzt sein genetischer Fingerabdruck festgestellt.

 
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Stuttgart - Im Prozess um den Mord an einer Stuttgarterin vor 25 Jahren in Sindelfingen schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen - dafür äußert sich der 70-Jährige in Briefen an Bekannte zu der Tat. "Ich sehe der Angelegenheit gelassen entgegen", schreibt Hartmut M. einem Freund und früheren Arbeitskollegen aus dem Gefängnis. Dies könne er sagen, nachdem er die Anklage und die dazugehörigen Akten gelesen habe. Hartmut M. war Finanzvorstand bei Rosenthal und hat versucht, den Shell-Konzern um Millionen zu erpressen. M. wurde 2007 verurteilt, weil er 2001 der 56-jährigen Hausfrau Magdalene H. die Kehle durchschnitten und ihre gefesselte Leiche bei Thurnau (Landkreis Kulmbach) unter einem Strauch entsorgt hatte.

Der Brief wurde abgefangen und am Mittwoch von Richter Norbert Winkelmann von der 19. Strafkammer des Landgerichts verlesen. Hartmut M. schreibt darin, er wisse nun, dass vier weitere Personen seine Angaben bestätigen würden, und "glücklicherweise" sei auch sein Treffen mit einer Person zur Tatzeit als Alibi bestätigt worden.

Am 14. Juli 1995 war die 35-jährige Brigitta J. nachts auf dem Heimweg zur S-Bahn in Sindelfingen von einem Mann mit mehreren Stichen getötet worden. Zwei US-Zeugen hatten Kontakt mit dem Täter und ihn in einem Handwerkerauto flüchten sehen. Gegen Hartmut M. angebliches Alibi spricht die Tatsache, dass sein genetischer Fingerabdruck an der Leiche sichergestellt und Anfang 2020 nachgewiesen wurde.

Womöglich rührt der Optimismus des Angeklagten auch von seiner Erfahrung nach der Tötung der 51-jährigen Magdalene H. 2001 bei Kulmbach. Trotz Blutspur des Opfers an seiner Autotür, trotz Nachweises, sein Opfer mit grünem Klebeband gefesselt zu haben und obwohl die damalige Ehefrau sein Alibi platzen ließ - Hartmut P. kam mit einem Totschlag-Urteil davon. In dem Fall wäre die Tat von Sindelfingen verjährt.

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